Headerbild A2-Überdachungen Kriens

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Projekt und Nutzen

Zwischen dem Südportal des Sonnenbergtunnels und dem Nordportal des Tunnels Schlund soll die Autobahn abschnittsweise überdacht werden. Die Überdachungen schaffen neue Verbindungen über die A2, verringern ihre Trennwirkung und ermöglichen neue Grün- und Freiräume. Damit werden die angrenzenden Quartiere besser miteinander verbunden und das Siedlungsgebiet aufgewertet.

Die A2 trennt Kriens seit Jahrzehnten. Mit dem Gesamtsystem Bypass Luzern würde diese Trennwirkung ohne zusätzliche Massnahmen noch verstärkt. Die Überdachungen sorgen dafür, dass das grosse Verkehrsprojekt auch für Kriens und LuzernSüd einen konkreten Mehrwert schafft: bessere Verbindungen, mehr Lebensqualität und bessere Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Gebiets.

Der Bypass kann auch ohne die zusätzlichen Überdachungen realisiert werden. Kriens bliebe dann weiterhin stark durch die offene Autobahn getrennt. Die einmalige Chance, die Arbeiten am Bypass mit einer städtebaulichen Aufwertung zu verbinden, wäre voraussichtlich für Jahrzehnte vertan.

In der Testplanung wurden verschiedene Varianten untersucht, darunter eine vollständige Einhausung und eine Teilabsenkung der Autobahn. Diese Lösungen hätten neue massive Baukörper geschaffen, das Stadtgefüge stark verändert und die Funktion der Autobahn beeinträchtigt. Die Überdachungen erzielen einen grossen städtebaulichen Nutzen, ohne diese Nachteile in Kauf zu nehmen.

Nein. LuzernSüd ist seit 1998 ein kantonaler Entwicklungsschwerpunkt. Hier entstehen schrittweise neue Wohnungen und Arbeitsplätze. Die Überdachungen verbinden Quartiere, schaffen Grün- und Freiräume und unterstützen die Entwicklung eines wirtschaftlich wichtigen Gebiets. Davon profitieren Kriens, die Region und der ganze Kanton.

Bypass und Beschwerde

Nein. Die Überdachungen sind ein eigenständiges Vorhaben mit separater Finanzierung. Sie sind jedoch baulich eng mit dem Gesamtsystem Bypass Luzern verbunden und sollen koordiniert realisiert werden. Die Koordination übernimmt der Kanton. Ein Nein zu den Überdachungen verhindert den Bypass nicht.

Der Krienser Einwohnerrat beauftragte den Stadtrat 2019, sich auch mit rechtlichen Mitteln für eine landschafts- und siedlungsverträgliche Lösung einzusetzen. Gestützt darauf erhob die Stadt Kriens 2020 Einsprache und später Beschwerde. Ziel war es, die negativen Folgen des Bypasses für Kriens zu begrenzen.

Mit den Überdachungen liegt eine gemeinsam erarbeitete Lösung vor, welche die zentralen Anliegen von Kriens weitgehend aufnimmt. Nach den einstimmigen Zustimmungen des Einwohnerrates und des Kantonsrates hat die Stadt deshalb ihre Beschwerde zurückgezogen. Damit erfüllt sie ihre Zusage gegenüber Bund und Kanton, schafft Planungssicherheit und bekennt sich zur gemeinsamen Lösung.

Die Stimmberechtigten sollen klar über die Finanzierung der Überdachungen entscheiden können – und nicht indirekt über die Weiterführung eines komplexen Gerichtsverfahrens. Nach der Zustimmung der beiden Parlamente waren die Voraussetzungen für den angekündigten Rückzug erfüllt.

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten betragen 186,54 Millionen Franken auf Preisbasis Oktober 2024. Der Bund übernimmt 60 Prozent. Der Kanton Luzern beteiligt sich mit 48,5 Millionen Franken beziehungsweise 26 Prozent. Die Stadt Kriens trägt 26,12 Millionen Franken beziehungsweise 14 Prozent.

Die Überdachungen gehen über den reinen Betrieb der Nationalstrasse hinaus und schaffen vor Ort einen zusätzlichen städtebaulichen Nutzen. Deshalb wird der verbleibende Anteil nach Nutzen und Tragbarkeit zwischen Kanton und Stadt aufgeteilt. Der Bund schöpft mit seinem Anteil von 60 Prozent seinen Finanzierungsspielraum aus.

Ja. Der Kostenteiler wurde zwischen Bund, Kanton und Stadt intensiv ausgehandelt. Er berücksichtigt, wer welchen Nutzen hat und welche finanziellen Möglichkeiten bestehen. Besonders wichtig: Der Bund übernimmt nicht nur den grössten Anteil, sondern auch das Risiko allfälliger Kostenüberschreitungen.

Abstimmungen und Zeitplan

Die Krienser Stimmberechtigten entscheiden am 27. September 2026 über den Beitrag der Stadt von 26,12 Millionen Franken zuzüglich Teuerung. Die Luzerner Stimmberechtigten entscheiden am 29. November 2026 über den Kantonsbeitrag von 48,5 Millionen Franken zuzüglich Teuerung. Beide Zustimmungen sind nötig, damit die vereinbarte Finanzierung zustande kommt.

Die Realisierung ist ab 2037 vorgesehen und soll mit den Arbeiten am Bypass koordiniert werden. Der Abschluss ist 2041 geplant.